Christoph Engels, gerichtlich bestellter Betreuer
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Betreuungsbüro Engels · Mönchengladbach und Rheydt

Rechtliche Betreuung, die Handlungsfähigkeit sichert

Wir vertreten Erwachsene, die ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können. Genau in den Bereichen, die das Betreuungsgericht festgelegt hat, und nicht darüber hinaus.

02166 977 2223 Rückruf anfragen Mo bis Do 9 bis 16 Uhr, Fr 9 bis 14 Uhr
  • Berufsbetreuer seit 2013
  • Registriert nach dem Betreuungsorganisationsgesetz
  • Eingetragen im BdB-Qualitätsregister
  • Vertretung am selben Standort geregelt

Aufgabe und Grenze

Was rechtliche Betreuung ist und was sie nicht ist

Rechtliche Betreuung bedeutet nicht, Menschen pauschal Entscheidungen abzunehmen.

Ein rechtlicher Betreuer vertritt eine erwachsene Person in Rechtsgeschäften und gegenüber Institutionen, wo sie das nicht mehr selbst kann. Er erbringt keine pflegerischen oder alltagspraktischen Leistungen, sondern organisiert sie, wenn sie zum übertragenen Aufgabenkreis gehören.

Das übernehmen wir selbst

  • Vertretung gegenüber Behörden, Gerichten, Banken, Kranken- und Pflegekassen
  • Anträge auf Sozialleistungen, Widersprüche, Fristen
  • Ordnung und Sicherung der finanziellen Angelegenheiten
  • Miet- und Heimverträge, Sicherung des Wohnraums
  • Einwilligungen in gesundheitliche Maßnahmen im übertragenen Rahmen

Das organisieren wir, ausführen andere

  • Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung
  • Begleitung im Alltag und Freizeitgestaltung
  • Fahrdienste und Begleitung zu Terminen
  • Therapeutische und medizinische Behandlung
  • Handwerkliche Hilfen und Umzüge

Welche dieser Bereiche überhaupt betroffen sind, entscheidet allein das Betreuungsgericht. Eine Betreuung wird nur für die Bereiche angeordnet, in denen tatsächlich Unterstützung erforderlich ist.

Ablauf

So beginnt eine Betreuung

Jeder Fall folgt demselben Ablauf, von der Anfrage bis zur Rechnungslegung.

  1. Anfrage

    Sie rufen an oder bitten um Rückruf. Im Gespräch klären wir, ob eine rechtliche Betreuung überhaupt das passende Mittel ist. Häufig genügt eine Vollmacht, und dann sagen wir das auch.

  2. Bestellung durch das Betreuungsgericht

    Tätig werden wir erst, wenn das Gericht uns bestellt und den Aufgabenkreis festgelegt hat. Was darin nicht steht, dürfen und werden wir nicht entscheiden.

  3. Erstes Gespräch

    Sobald uns der Beschluss vorliegt, melden wir uns telefonisch und vereinbaren einen gemeinsamen Termin. Dort sichten wir die Unterlagen und klären, was zuerst zu regeln ist.

Warum dieses Büro

Drei Dinge, die sich überprüfen lassen

Aus der Praxis, nicht aus der Theorie

  • Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger
  • Jahre in der Eingliederungshilfe und im ambulant betreuten Wohnen
  • B.A. Soziale Arbeit und Management
  • Berufsbetreuer seit 2013

Wir kennen die Einrichtungen und Leistungssysteme, mit denen wir verhandeln, aus der Arbeit darin.

Fachlich angebunden

  • Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen
  • Eingetragen im BdB-Qualitätsregister
  • Landesvorstand NRW seit 2019
  • Länderrat seit 2023

Registereintrag ansehen

Ein Büro, kein Einzelkämpfer

  • Sekretariat und Sachbearbeitung mit eigener Durchwahl
  • Telefonisch erreichbar an fünf Tagen in der Woche
  • Gegenseitige Vertretung mit einer Rechtsanwaltskanzlei am selben Standort
  • Zuständig für die Amtsgerichtsbezirke Mönchengladbach und Mönchengladbach-Rheydt

Erreichbarkeit und Vertretung

Wenn wir nicht erreichbar sind, ist die Vertretung geregelt

Zwei Büros teilen sich einen Standort und vertreten sich gegenseitig. Bei Urlaub, Krankheit oder in Eilfällen bleibt Ihre Angelegenheit dadurch handlungsfähig. Das ist keine Absichtserklärung, sondern eine feste Absprache.

Telefon
02166 977 2223
Telefonzeiten
Mo bis Do 9 bis 16 Uhr
Fr 9 bis 14 Uhr
Vorsprache
nach Vereinbarung
Sprachen
Deutsch, Englisch

Kontakt

Ein Gespräch verpflichtet zu nichts

Rufen Sie an, wenn Sie nicht sicher sind, ob eine rechtliche Betreuung das richtige Mittel ist. Wir klären das im Gespräch, bevor irgendetwas eingeleitet wird. Wenn wir gerade keine Betreuung übernehmen können, sagen wir das direkt.

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