Betreuungsbüro Engels · Mönchengladbach und Rheydt
Rechtliche Betreuung, die Handlungsfähigkeit sichert
Wir vertreten Erwachsene, die ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können. Genau in den Bereichen, die das Betreuungsgericht festgelegt hat, und nicht darüber hinaus.
- Berufsbetreuer seit 2013
- Registriert nach dem Betreuungsorganisationsgesetz
- Eingetragen im BdB-Qualitätsregister
- Vertretung am selben Standort geregelt
Wo möchten Sie einsteigen
Drei Wege, je nachdem warum Sie hier sind
Für Angehörige
Was eine rechtliche Betreuung bedeutet, was sie kostet, wie sie angeregt wird, und was sich für Ihren Angehörigen ändert.
WeiterFür Gerichte und Behörden
Registrierung, Qualifikation, Zuständigkeitsbereich, Vertretungsregelung und Erreichbarkeit auf einer Seite.
WeiterFür Einrichtungen und Dienste
Zusammenarbeit bei Aufnahme, Entlassung und in Krisensituationen. Wer wann erreichbar ist und wie Sie uns erreichen.
WeiterAufgabe und Grenze
Was rechtliche Betreuung ist und was sie nicht ist
Rechtliche Betreuung bedeutet nicht, Menschen pauschal Entscheidungen abzunehmen.
Ein rechtlicher Betreuer vertritt eine erwachsene Person in Rechtsgeschäften und gegenüber Institutionen, wo sie das nicht mehr selbst kann. Er erbringt keine pflegerischen oder alltagspraktischen Leistungen, sondern organisiert sie, wenn sie zum übertragenen Aufgabenkreis gehören.
Das übernehmen wir selbst
- Vertretung gegenüber Behörden, Gerichten, Banken, Kranken- und Pflegekassen
- Anträge auf Sozialleistungen, Widersprüche, Fristen
- Ordnung und Sicherung der finanziellen Angelegenheiten
- Miet- und Heimverträge, Sicherung des Wohnraums
- Einwilligungen in gesundheitliche Maßnahmen im übertragenen Rahmen
Das organisieren wir, ausführen andere
- Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung
- Begleitung im Alltag und Freizeitgestaltung
- Fahrdienste und Begleitung zu Terminen
- Therapeutische und medizinische Behandlung
- Handwerkliche Hilfen und Umzüge
Welche dieser Bereiche überhaupt betroffen sind, entscheidet allein das Betreuungsgericht. Eine Betreuung wird nur für die Bereiche angeordnet, in denen tatsächlich Unterstützung erforderlich ist.
Aufgabenbereiche
Vier Bereiche, in denen wir vertreten
Vermögenssorge
Konten, laufende Zahlungen wie Miete und Strom, Sozialleistungen, Schuldenregulierung.
Gesundheitssorge
Einwilligungen, Abstimmung mit behandelnden Stellen, Genehmigungsvorbehalte des Gerichts.
Wohnen und Aufenthalt
Mietverhältnis, Heimvertrag, Erhalt der Wohnung, Postangelegenheiten.
Behörden und Sozialleistungen
Anträge, Leistungsträger, Widersprüche, Kommunikation mit Ämtern und Versicherungen.
Ablauf
So beginnt eine Betreuung
Jeder Fall folgt demselben Ablauf, von der Anfrage bis zur Rechnungslegung.
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Anfrage
Sie rufen an oder bitten um Rückruf. Im Gespräch klären wir, ob eine rechtliche Betreuung überhaupt das passende Mittel ist. Häufig genügt eine Vollmacht, und dann sagen wir das auch.
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Bestellung durch das Betreuungsgericht
Tätig werden wir erst, wenn das Gericht uns bestellt und den Aufgabenkreis festgelegt hat. Was darin nicht steht, dürfen und werden wir nicht entscheiden.
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Erstes Gespräch
Sobald uns der Beschluss vorliegt, melden wir uns telefonisch und vereinbaren einen gemeinsamen Termin. Dort sichten wir die Unterlagen und klären, was zuerst zu regeln ist.
Warum dieses Büro
Drei Dinge, die sich überprüfen lassen
Aus der Praxis, nicht aus der Theorie
- Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger
- Jahre in der Eingliederungshilfe und im ambulant betreuten Wohnen
- B.A. Soziale Arbeit und Management
- Berufsbetreuer seit 2013
Wir kennen die Einrichtungen und Leistungssysteme, mit denen wir verhandeln, aus der Arbeit darin.
Fachlich angebunden
- Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen
- Eingetragen im BdB-Qualitätsregister
- Landesvorstand NRW seit 2019
- Länderrat seit 2023
Ein Büro, kein Einzelkämpfer
- Sekretariat und Sachbearbeitung mit eigener Durchwahl
- Telefonisch erreichbar an fünf Tagen in der Woche
- Gegenseitige Vertretung mit einer Rechtsanwaltskanzlei am selben Standort
- Zuständig für die Amtsgerichtsbezirke Mönchengladbach und Mönchengladbach-Rheydt
Erreichbarkeit und Vertretung
Wenn wir nicht erreichbar sind, ist die Vertretung geregelt
Zwei Büros teilen sich einen Standort und vertreten sich gegenseitig. Bei Urlaub, Krankheit oder in Eilfällen bleibt Ihre Angelegenheit dadurch handlungsfähig. Das ist keine Absichtserklärung, sondern eine feste Absprache.
- Telefon
- 02166 977 2223
- Telefonzeiten
- Mo bis Do 9 bis 16 Uhr
Fr 9 bis 14 Uhr - Vorsprache
- nach Vereinbarung
- Sprachen
- Deutsch, Englisch
Kontakt
Ein Gespräch verpflichtet zu nichts
Rufen Sie an, wenn Sie nicht sicher sind, ob eine rechtliche Betreuung das richtige Mittel ist. Wir klären das im Gespräch, bevor irgendetwas eingeleitet wird. Wenn wir gerade keine Betreuung übernehmen können, sagen wir das direkt.